In den Mischgebieten an der Versmannstraße sind die
Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren.
Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und
Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an
den Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr
bis 22.00 Uhr) überschritten, sind vor den Fenstern der
zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen.