Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern sind mindestens fünf Bäume zu
pflanzen. Für die anzupflanzen Bäume auf der Tiefgarage
muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Substratstärke
des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1 m betragen.