• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_3d8f5f43-671b-4833-a866-8aef5753d560

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude13
    xpPlanDate
    • 2009-03-02
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • In dem reinen Wohngebiet zwischen der Ostgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg, und der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 830, der Westgrenze des Flurstücks 2303 (Harvestehuder Weg) und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2147 und 2074 ist auf den Flurstücken 828 und 1909 zur Errichtung einer Tiefgarage eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt. In dem allgemeinen Wohngebiet und dem reinen Wohngebiet zwischen der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 812 und 929 am Mittelweg, den östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 813, 814, 2168 am Mittelweg und den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2167, 824, 1222, der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1183 und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1227 (Sophienterrasse) im Bereich des Gebäudes der ehemaligen Standortkommandantur Sophienterrasse 14, der Westgrenze der neu ausgewiesenen Erschließungsstraße als Verbindung vom Alsterkamp zum Alfred-Beit-Weg und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 2074, 2034 und 191 wird auf den Flurstücken 812, 815, 929 und 828 zur Errichtung einer Tiefgarage eine GRZ von 0,8 für Flächen unterhalb der Geländeoberfläche festgesetzt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung