Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe mit einem auf die jeweilige handwerkliche Nutzung bezogenen Geschoßflächenanteil von jeweils maximal 200 m² für den Verkauf zulässig. Darüber hinausgehende Einzelhandelsnutzungen sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sind unzulässig.