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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt67
    xpPlanDate
    • 2022-05-17
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten ist ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenzen für Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m und eine Überschreitungen der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung