• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_3ecd50f8-0d08-4952-bfeb-312257a97b70

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_3ecd50f8-0d08-4952-bfeb-312257a97b70
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity7
    xpPlanDate
    • 2019-06-18
    schluessel
    • §2Nr.18
    text
    • Werbeanlagen größer als 2 m² und Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig. Die Gestaltung der Gesamtbaukörper und der privaten Freiflächen darf nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Oberhalb der Brüstung des zweiten Vollgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn zudem das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung