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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt129
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 in dem mit „WA 1“ und bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 in dem mit „WA 2“ bezeichneten Wohngebiet überschritten werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung