• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_41cea0a1-ee45-4d79-86b0-ba6aab0bacc4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf94
    xpPlanDate
    • 2008-01-08
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • In der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen auf einer Fläche von insgesamt höchstens 900 m² für Technikräume, Treppenhäuser/ Fahrstuhlschächte, Oberlichter und Dachaufbauten bis zu 3 m überschritten werden. Bauliche Anlagen nach Satz 1 müssen einen Abstand von mindestens 9 m von der festgesetzten Straßenverkehrsfläche haben. Pergolen dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe von 17 m über Normalnull bis zu 4 m überschreiten und sind bei der Fläche nach Satz 1 mitzurechnen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung