Die festgesetzten Leitungsrechte auf den Flurstücken 782, 2292 und 2638 der Gemarkung Wandsbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.