Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind die Dachflächen
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen
sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder
für die Aufnahme technischer Anlagen bis 20 v. H. der
Dachfläche des jeweiligen Gebäudes.