Die Flächen des Anpflanzgebots sind mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen. Die Pflanzung ist zweireihig mit mindestens einer Pflanze je 2 m² anzulegen. Die Anpflanzung ist dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.