Im dreigeschossigen Kerngebiet sind Gehwegüberfahrten
im Einmündungsbereich der Straße Auf dem Felde in den
Krohnstieg, sowie südlich Krohnstieg (Flurstück 10820
der Gemarkung Langenhorn) und im Einmündungsbereich
der Straße Langenhorner Chaussee in den Krohnstieg
(Flurstücke 132, 10822, 10823 und 10825 der Gemarkung
Langenhorn), ausgeschlossen. Hiervon können Ausnahmen
für die Flurstücke 132, 10822 und 10823 der
Gemarkung Langenhorn zugelassen werden.