Im Sondergebiet sowie im allgemeinen Wohngebiet „WA 7“
ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche
oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden,
Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die
Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen),
Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden),
Tabelle 1, Zeile 4 (allgemeine Wohngebiete nach § 4 BauNVO) (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin,
Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg)
eingehalten werden.