Die privaten Grünflächen der mit „A" und „B" bezeichneten allgemeinen Wohngebiete sind mit Laub- oder Obstbäumen zu bepflanzen, soweit sie nicht für die Oberflächenentwässerung in Anspruch genommen werden. Für je 300 m Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen.