Für die von der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Fischbek vom 27. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 124) erfaßten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Als Einfriedigungen der Vorgärten sind Findlingsmauern, rote Steinmauern, Zäune mit rotem Klinker- oder Natur-steinsockel, Holzzäune mit senkrechter Lattung oder Hecken zu verwenden. Die Höhe der Einfriedigungen darf 1 m nicht überschreiten.