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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen86
    xpPlanDate
    • 2018-09-25
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Ver- und Entsorgungsunternehmen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg und eine Zufahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und des Rettungsdienstes herzurichten und jederzeit zu nutzen sowie unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung