• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_474e2fe4-5bd2-4a45-8d6d-ab34b49fb4bc

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld22
    xpPlanDate
    • 2005-01-18
    schluessel
    • §2 Nr.13.3
    text
    • Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „U" bezeichnete Fläche ist als naturnaher Gewässerlauf mit einem abgeflachten Uferbereich und einem Erlensaum zu entwickeln. Die Böschungsneigung sollte dabei maximal 1: 4 betragen. Zudem ist die Anlage von Flachwasserbereichen anzustreben, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Die Gewässerrandstreifen sind in einer Breite von 5 m auszubilden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung