Entlang der Neuländer Wettern ist in einer Breite von
5 mein Uferrandstreifen als Hochstaudenflur zu entwickeln
und alle vier Jahre wechselnd auf der Hälfte der
Gesamtfläche nicht vor dem 1. Juli eines Jahres zu mähen
Abweichungen von diesem Zeitpunkt sind mit Zustimmung
der für den Naturschutz zuständigen Behörde
möglich. Das Mähgut ist zu entfernen. Entwässernde
Maßnahmen sind unzulässig.