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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland23
    xpPlanDate
    • 2017-03-22
    schluessel
    • §2 Nr.25.6
    text
    • Entlang der Neuländer Wettern ist in einer Breite von 5 mein Uferrandstreifen als Hochstaudenflur zu entwickeln und alle vier Jahre wechselnd auf der Hälfte der Gesamtfläche nicht vor dem 1. Juli eines Jahres zu mähen Abweichungen von diesem Zeitpunkt sind mit Zustimmung der für den Naturschutz zuständigen Behörde möglich. Das Mähgut ist zu entfernen. Entwässernde Maßnahmen sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung