• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_4831a6a3-d5f2-4e19-873b-366f8a54ea2a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen51-Lokstedt51
    xpPlanDate
    • 2006-07-07
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Koppelstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den Lärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Wohn- und Schlafräume an den Lärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung