• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_49a45dc2-5098-46ee-88ef-7e53c776dc7c

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_49a45dc2-5098-46ee-88ef-7e53c776dc7c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt30
    xpPlanDate
    • 1997-06-25
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts- Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechten können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung