• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_49e2ea0a-60f4-45a1-9317-d8bbf44af8a1

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_49e2ea0a-60f4-45a1-9317-d8bbf44af8a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder24
    xpPlanDate
    • 2014-03-24
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im Mischgebiet darf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens straßenseitig höchstens 0,4 m über der vorhandenen oder aufgehöhten Geländeoberfläche liegen. Geländeaufhöhungen sind nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung