In den Gewerbegebieten sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen)
zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen
angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN
45691 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin,
Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg,
Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft
Information) weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
GE 1 LEK tags [dB] 55, LEK nachts [dB] 43
GE 2 LEK tags [dB] 60, LEK nachts [dB] 52
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente
erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5. Für die folgende
angegebene Richtung erhöht sich das Emissionskontingent
LEK für die mit „GE 2“ bezeichnete Fläche im Nachtzeitraum
(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) um folgendes Zusatzkontingent:
Richtungssektor 50 Grad bis 290 Grad
(0 Grad im Norden, rechtsdrehend)
(Bezugspunkt: RW 3558148, HW 5940325)
Zusatzkontingent Nacht 4 [dB(A)]
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens
erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5,
wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm für die
Immissionsorte innerhalb der in der Tabelle genannten
Richtungssektoren LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,k zu
ersetzen ist. Dabei sind die von den kontingentierten Flächen unter Anwendung der Emissionskontingente verursachten
Immissionen ausschließlich mit geometrischer
Ausbreitungsberechnung zu bestimmen.