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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup65
    xpPlanDate
    • 2016-02-08
    schluessel
    • 2.5
    text
    • Oberhalb der als Höchstmaß oder zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse ist kein weiteres Geschoss zulässig. Staffelgeschosse sind nur in den festgesetzten Bereichen zulässig. Das Staffelgeschoss ist über mindestens 70 von Hundert (v.H.) der Fassadenlänge um mindestens 1 m zurückzusetzen. Die Grundfläche des Staffelgeschosses muss bei einer lichten Höhe von mindestens 2,3 m weniger als 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses einnehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung