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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek75
    xpPlanDate
    • 2014-02-04
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf). Ausnahmsweise zulässig sind auch Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichböden, Fußbodenbelägen und sonstigen Flächen beanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung