Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Westlich des neuanzulegenden Teichs ist ein Knick mit einheimischen Gehölzen, östlich davon entlang der Grundstücksgrenze eine Hecke anzulegen und zu unterhalten.