Auf den Flächen für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen
von Bäumen und Sträuchern ist der vorhandene Baumbestand
zu erhalten und durch Strauchunterpflanzungen
zu ergänzen, so dass der Charakter einer geschlossenen
Gehölzpflanzung entsteht. Für die zu pflanzenden und zu
erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen
so vorzunehmen, dass Umfang und jeweiliger
Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.