In den allgemeinen Wohngebieten ist für einen Außenbereich
einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte
Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel verglaste Vorbauten
mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch
diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der
Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.