In den Baugebieten sind mindestens 80 vom Hundert (v.H.) der Dachflächen der Flachdächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel Solaranlagen) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 1,5 m zulässig.