Für Teile der Flurstücke 1616, 1270, 1275, 390 und 1281 der Gemarkung Öjendorf wird die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Öjendorf-Billstedter Geest vom 14. September 1993 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 263) aufgehoben. Gleichzeitig wird für Teilbereiche der Flurstücke 1273 und 1275 der Gemarkung Öjendorf die vorgenannte Verordnung in ihrem Geltungsbereich erweitert.