In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“
bezeichneten Mischgebiet sind die Dachflächen von
Gebäuden und Carports mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und
mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche
befestigte Flächen und anderweitige Nutzungen
können zugelassen werden.