• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_500aface-8b16-43dc-951c-de0a3da0483a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt103
    xpPlanDate
    • 2007-09-18
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der reinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an der lärmabgewandten Seite nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung