Zum Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft und für Ausgleichsmaßnahmen werden den Flächen für den Gemeinbedarf die mit „Z1“ bezeichnete Fläche des Flurstücks 1262 der Gemarkung Sülldorf, die mit „Z2“ bezeichnete Fläche des Flurstücks 6168 (tlw.) der Gemarkung Rissen, die mit „Z3“ bezeichnete Fläche des Flurstücks 9266 der Gemarkung Schnelsen und die mit „Z4“ bezeichnete Fläche des Flurstücks 151 (tlw.) der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.