In dem mit „(f)" bezeichneten Kerngebiet sind Wohnungen in den viergeschossigen, rückwärtigen Gebäudeteilen an der Straße Hartzloh ab dem ersten Obergeschoss und in dem siebengeschossigen Gebäudeteil Ecke Fuhlsbüttler Straße/Hartzloh ab dem vierten Obergeschoss zulässig.