Die Dachflächen mit einer Neigung bis zu 15 Grad sind
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.
Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen
werden, die als Zuwegungen und Terrassen oder der
Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von
technischen Anlagen dienen. Es sind mindestens 50 vom
Hundert der Dachflächen zu begrünen.