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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity8
    xpPlanDate
    • 2008-10-14
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Großwerbetafeln größer als Euroformat (2,75 m x 3,75 m) sind unzulässig. Oberhalb der Brüstung des ersten Vollgeschosses sind Werbeanlagen ausnahmsweise zulässig, wenn die Einheitlichkeit der Gesamtfassade sowie der Verkehr nicht beeinträchtigt werden; oberhalb der Gebäudetraufen sind Werbeanlagen unzulässig. Schriftzüge (Namen) an den zur Speicherstadt orientierten Fassaden müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden. Für Werbeanlagen darf nur weißes Licht verwendet werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung