• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_52343323-9a75-4474-946a-a84e855b03e8

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek15
    xpPlanDate
    • 2016-04-26
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, vorzunehmen. Für die Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden, Ausnahmen können zugelassen werden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung