Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche
befestigte Flächen können zugelassen werden.
Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer
Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke
des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m
betragen. Tiefgaragenzufahrten sind baulich einzufassen
oder mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.