Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig. Das festgesetzte Gehrecht auf der mit „(BB)“ bezeichneten Fläche bezieht sich auf das Dach des Überdeckelungsbauwerks der Tiefgaragenzufahrt.