Im Sondergebiet ist der Erschütterungsschutz der
Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen
(zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten)
so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN
4150-2 (Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen
auf Menschen in Gebäuden, Ausgabe 1999-06),
Tabelle 1, Zeile 4 (allgemeine Wohngebiete nach § 4
BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die
baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten,
dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (Gemeinsames Ministerialblatt 1998 S. 503),
geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5),
Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Die DIN 4150-2 ist
zu kostenfreier Einsichtnahme für jedermann im
Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle von DIN-Normen:
Beuth Verlag GmbH, Berlin.