Für die zu erhaltende Baum-Strauchhecke sind bei Abgang
Ersatzpflanzungen mit Bäumen und hochwachsenden
Sträuchern so vorzunehmen, dass der Charakter der Baum-
Strauchhecke erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder
Abgrabungen im Kronenbereich dieser Gehölze unzulässig.