Nördlich der Straße Twietenkoppel sind ebenerdige Stellplätze nur auf den festgesetzten Stellplatzflächen innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Twietenknick) zulässig. Auf diesen Stellplätzen ist die Errichtung von Garagen und Carports sowie die Anlage von Zäunen, Hecken und sonstigen Einfriedungen unzulässig.