Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt:
Entlang der Barsbütteler Straße und der Ortsumgehung Barsbüttel ist für die Aufenthaltsräume des Sporthotels ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Außentüren, Fenstern und Dächern zu schaffen.