• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_57b6752c-5436-44bd-af3d-44d0b0244581

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_57b6752c-5436-44bd-af3d-44d0b0244581
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt109
    xpPlanDate
    • 2001-07-18
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • In den Gewerbegebieten sind in einem Abstand von maximal 10 m großkronige Bäume als Reihe in einem Abstand von 1 m von der Straßenbegrenzungslinie straßenparallel zu pflanzen; Unterbrechungen für Zufahrten sind zulässig. 40 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung