• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_5837882f-8d9d-462a-a1f7-11588cbe5735

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld50
    xpPlanDate
    • 2016-04-07
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Staffelgeschosse, Dachaufbauten und technische Anlagen auf Dächern müssen an der Vorder- und an der Rückseite des Gebäudes und an den freistehenden Giebeln um mindestens 1,80 m zurückgesetzt sein. Auf der straßenabgewandten Seite ist ein Hervortreten bis an die Fassadenkante des darunter liegenden Vollgeschosses ausnahmsweise zulässig, jedoch nur bis zu einer Gesamtbreite von maximal der Hälfte der Fassadenlänge des Staffelgeschosses.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung