Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und gärtnerisch zu begrünen. Hiervon ausgenommen
sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Stellplätze,
Wege und Freitreppen sowie Kinderspielflächen.
Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer
Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.