• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_58e077d6-489f-4b8f-8b8a-942773d3e645

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity8
    xpPlanDate
    • 2008-10-14
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss mindestens 5 m über der angrenzenden Straßenoberkante liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche höchstens kleiner 50 vom Hundert (v.H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. In diesem Fall kann die Zahl der Vollgeschosse durch das Galeriegeschoss überschritten werden. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 1 m von der Innenseite der Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung