Im Vorhabengebiet „Konzernzentrale Jungheinrich AG" sind die Dachflächen fünf- und sechsgeschossiger Gebäudeteile mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Ausgenommen hiervon sind Dachflächen von Brückenbauwerken. Von einer Begrünung kann auch in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie, der Aufnahme von technischen Anlagen oder der Errichtung von Dachterrassen dienen.