Auf der privaten Grünfläche - Golfsport - sind nur die für die Golfplatznutzung notwendigen Spiel-, Sport-, Wege- und Wasserflächen und die zugehörigen Nebenanlagen zulässig. Stellplätze sind nicht zulässig. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Geländeaufhöhungen und -abgrabungen sind bis zu einer Höhenveränderung von 1 m gegenüber dem gewachsenen Geländeniveau allgemein zulässig.