In den Baugebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Soweit auf den Grundstücken keine Flächen für Tiefgaragen festgesetzt sind, sind Tiefgaragen auch außerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig. Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen.