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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld71
    xpPlanDate
    • 2024-12-17
    schluessel
    • §2 Nr. 9
    text
    • Auf den Flächen für den Gemeinbedarf, den Flächen für Sportanlagen und im Gewerbegebiet sind fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 4 m beträgt, mit Vegetationsrankgerüsten auszustatten und zu begrünen. Je Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Pro Pflanze sind eine offene Pflanzscheibe von mindestens. 0,5 m², eine Pflanzgrube mit mindestens 0,5 m Tiefe und ein durchwurzelbares Bodenvolumen von mindestens 1 m³ zu berücksichtigen. Die festgesetzten Fassadenbegrünungen sind dauerhaft zu erhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung